Sowohl die gesetzlichen Pflegekosten als auch die gesetzliche Altersrente bereiten dem Staat dauerhaft große Sorgen. Seit Jahren ist bekannt, dass die Pflegefinanzierung in ihrer Gesamtheit keineswegs gesichert ist. Die gesetzliche Pflegeversicherung als eine Pflichtversicherung deckt in vielen Fällen die Pflegekosten nur anteilig. Je nach Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit bleibt ein ungedeckter, also nicht finanzierter Pflegebedarf, im Einzelfall von bis zu fünfzig Prozent. Um die Pflegefinanzierung zu verbessern, muss sich der zukünftige Pflegebedürftige selbst daran beteiligen. Er muss durch eine oder mehrere private Pflegezusatzversicherungen die späteren Pflegeleistungen so weit verbessern, dass alle Kosten von den verschiedenen Versicherungen bezahlt werden. Das Ziel einer rundum sorglosen Pflegefinanzierung ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen buchstäblich nicht angetastet wird. Doch bis eine solche Pflegefinanzierung steht, muss viel geschehen, und zwar möglichst lange und schon in frühen Jahren.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt für die notwendigen pflegerischen Leistungen nach der jeweiligen Pflegestufe und der Art der Pflege. Eine derartige Pflegenotwendigkeit reicht von der Unterstützung bei täglichen Arbeiten im heimischen Umfeld über eine mehrmals tägliche Pflege durch den örtlichen ambulanten Pflegedienst bis hin zur stationären Heimpflege. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein, das erste Standbein für die Pflegefinanzierung.
Pflegebahr als Absicherungsvariante
Mit Pflege-Bahr wird jedem Bürger eine staatliche Förderung für seine private Pflegetagegeldversicherung angeboten. Pflege-Bahr ist, auf die Pflege bezogen, vergleichbar mit der Riester-Rente für die Altersversorgung. Pflege-Bahr kann jeder Bürger einmal abschließen. Der Zuschuss in Höhe von monatlich fünf Euro wird dauerhaft gezahlt, wenn der Monatsbeitrag zu der Pflegetagegeldversicherung mindestens zehn Euro, also das Doppelte beträgt. Pflege-Bahr ist ein wichtiger Schritt hin zur Pflegefinanzierung. Diese Möglichkeit mit ihren vielfältigen Vorteilen sollte jeder nutzen. Die Anbieter von Pflege-Bahr müssen Aufnahmeanträge annehmen, Ablehnungen sind bis auf ein, zwei selten vorkommende Ausnahmen nicht möglich. Die Versicherer müssen auf eine Gesundheitsprüfung verzichten, ebenso wie auf Risikozuschläge oder Leistungsminderungen. Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr möchte mit Pflege-Bahr unter anderem erreichen, dass auch noch Ältere sowie Menschen mit gesundheitlichem Handicap die Chance haben, ihre spätere Pflegefinanzierung zu verbessern. Insofern sollte Pflege-Bahr für jeden Bürger ein Muss sein.
Varianten der Pflegefinanzierung
Doch für die endgültige Pflegefinanzierung ist auch das noch nicht ausreichend. Pflege-Bahr wird vom Bundesgesundheitsminister als Einstieg in die private Pflegefinanzierung gesehen. Notwendig ist eine weitere, staatlich nicht geförderte private Pflegezusatzversicherung. Der Versicherungsnehmer kann hier unter den Tarifangeboten Pflegerente, Pflegekosten und Pflegetagegeld auswählen. Für die spätere Rundum-Pflegefinanzierung ist es wichtig, den voraussichtlichen Höchstbedarf an Pflegefinanzierung zu ermitteln. Das ist anhand von Zahlen, Daten und Fakten durchaus möglich. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie von Pflege-Bahr bleibt ein ungedeckter Restbedarf, der durch das dritte Standbein, also eine private Pflegezusatzversicherung zu decken ist. Wenn alle voraussichtlich anfallenden Pflegekosten durch diese verschiedenen Pflegeversicherungen bezahlt werden, dann stimmt die Pflegefinanzierung. Der Versicherte kann seinem zukünftigen Pflegealter ruhig entgegensehen. Er ist rundum gut versorgt und kann trotzdem frei über sein Einkommen und Vermögen verfügen.