In Deutschland ist die Pflegeversicherung, ebenso wie die Krankenversicherung, eine der gesetzlichen Pflichtversicherungen. Jeder Bürger ist verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen als ein Zweig der gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus können sich die Bürger privat, zusätzlich versichern. Die geförderte Pflegezusatzversicherung als Pflegetagegeldversicherung ist eine von mehreren Möglichkeiten, die auch als Pflege-Riester mit staatlicher Förderung bezeichnet wird.
Unterversorgung ohne die geförderte Pflegezusatzversicherung
In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die Situation vergleichbar mit der in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen reichen nicht annähernd aus, um den pflegerischen Bedarf zu decken. Der öffentlichen Hand ist das bekannt. Sie ist sich bewusst, dass das auch zukünftig unverändert so bleiben wird und fordert die Bürger auf, für die Pflege im späteren Alter privat vorzusorgen. Die Pflegezusatzversicherung ist ein finanzielles Angebot des Staates, den zukünftigen Pflegebedürftigen bei diesen Bemühungen zu unterstützen. Ähnlich wie bei der Riester-Rente erhält der Betroffene dann einen monatlichen Zuschuss von fünf Euro, wenn er sein zukünftiges Pflegerisiko privat absichert. Von der Systematik her sind Ähnlichkeiten mit der Riester-Rente erkennbar und auch gewollt. Eine Voraussetzung für die geförderte Pflegezusatzversicherung ist der monatliche Mindestbeitrag von zehn Euro. Die Pflegetagegeldversicherung als solche muss bestimmte Mindestleistungen erbringen. Die gelten einheitlich für alle Versicherer, die eine derartige Pflegezusatzversicherung anbieten.
Prozentual hoher Zuschuss für die geförderte Pflegezusatzversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist eine von mehreren Varianten der privaten Pflegeversicherung. Gängig sind auch die Pflegerentenversicherung sowie die Pflegekostenversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung als eine geförderte Pflegezusatzversicherung bietet dem zukünftigen Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenentscheidung. Je nach Höhe des abgeschlossenen Pflegetagegeldes wird im Pflegefall ein feststehender Tagessatz bezahlt. Zahlungsempfänger ist der Pflegebedürftige. Der ist nach wie vor für diejenigen Pflegekosten verantwortlich, die trotz unbestrittener Notwendigkeit nicht von der gesetzlichen Pflegekasse finanziert werden. Die geförderte Pflegezusatzversicherung, die vom derzeitigen Gesundheitsminister Daniel Bahr initiiert worden ist, soll die Pflege buchstäblich bezahlbar machen. Notwendigkeit sowie Dringlichkeit einer angemessenen Pflege stehen außer frage. Die erbrachten Pflegeleistungen müssen aber auch bezahlt werden. Dafür muss dauerhaft die notwendige Einnahme vorhanden sein oder generiert werden. Die geförderte Pflegezusatzversicherung ist ein Weg dahin, der durch die staatliche Unterstützung finanziell gefördert wird. Bei einem jährlichen Mindestbeitrag von hundertzwanzig Euro beträgt der Zuschuss für die geförderte Pflegezusatzversicherung fünfzig Prozent.
Der zukünftige Pflegebedürftige muss sich verdeutlichen, wie seine spätere Situation ohne die geförderte Pflegezusatzversicherung aussehen könnte. Je nach Pflegestufe und Pflegebedürftigkeit werden monatlich mehrere tausend Euro erforderlich, und das über Jahre oder Jahrzehnte. Sofern das laufende Einkommen dafür nicht ausreicht, wird ein vorhandenes Vermögen dafür aufgewendet sprich aufgebraucht. Anschließend muss Hilfe mit Transferleistungen von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden. Die Pflegenotwendigkeit bleibt unverändert bestehen, die Leistungen werden weiterhin erbracht und müssen auch an den Leistungsträger bezahlt werden.
Um diese Situation zu entschärfen oder zu vermeiden, ist die geförderte Pflegezusatzversicherung ein wirklich gutes Angebot.