Die Pflegekostenversicherung ist eine von mehreren privaten Pflegezusatzversicherungen. Wie das Wort Pflegekostenversicherung ausdrückt, werden tatsächlich entstandene Pflegekosten versichert, also von der Versicherung erstattet. Die private Pflegeversicherung bietet mit der Pflegekostenversicherung, mit der Pflegerenten- sowie mit der Pflegetagegeldversicherung insgesamt drei Versicherungen beziehungsweise Tarife an.
Für die Pflegebedürftigkeit im späteren Alter sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach einhelliger Meinung aller Beteiligten nicht ausreichend. Der zukünftig pflegebedürftige Bürger muss sich also privat zusatzversichern, um bei späterer Pflegebedürftigkeit die Finanzierung aus seinem Einkommen und Vermögen zu vermeiden. Eine Möglichkeit dazu bietet die Pflegekostenversicherung. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflegekosten, die dort nicht oder nur teilweise bezahlt werden, lassen sich so privat zusatzversichern.
Unterschied zur Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegekostenversicherung wird, im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung Pflege-Bahr, nicht staatlich gefördert. Sie ist eine selbstfinanzierte private Pflegezusatzversicherung. Die entstandenen Pflegekosten werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung geprüft und im Rahmen des Versicherungsschutzes bezahlt. In vielen Fällen bleibt dann ein Restbetrag übrig, der als sogenannter Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen ist. Um zu verhindern, dass dazu dessen Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden, wird frühzeitig eine Pflegekostenversicherung abgeschlossen. In dem Vertrag wird näher definiert, welche Pflegekosten in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen versichert sind. Wenn der Abrechnungsvorgang bei der gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen ist, werden die infrage kommenden Belege eingereicht. Nach erfolgter Prüfung anhand des vertraglich vereinbarten Leistungskataloges werden die betreffenden Kostenarten jetzt in der versicherten Höhe an den Versicherungsnehmer übernommen.
Arten der privaten Absicherung
Von den drei Versicherungsangeboten Pflegerenten-, Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung ist letztere vom Monatsbeitrag her am günstigsten. Das in vielen Fällen unzureichende und nicht zufriedenstellende Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung wird aufgestockt. Das ist für den Alltag des Pflegebedürftigen eine spürbare Hilfe. Der Versicherungsnehmer kann mit der Pflegekostenversicherung recht genau kalkulieren. Die Leistungen stehen fest und sind im Versicherungsvertrag im Einzelnen genannt. An dieser Stelle lohnt sich ein näherer Versicherungsvergleich mit der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es muss deutlich erkennbar sein, welche Zusatzleistungen die private Pflegekostenversicherung bietet.
Der bürokratische Aufwand kann im Einzelfall aufwändig werden, vergleichbar mit dem in der privaten Krankenversicherung. Dem Versicherungsnehmer sollte auch bewusst sein, dass die Pflegekostenversicherung nur für Fremdkosten geeignet ist, die berechnet, also per Rechnung nachgewiesen werden. Eigenleistungen, beispielsweise eine Pflege durch Familienangehörige, können nicht so ohne Weiteres abgerechnet werden. Der Zahlungsempfänger muss von der Pflegeversicherung offiziell anerkannt, sozusagen zertifiziert sein. Dazu zählen die ambulanten Pflegedienste mit ihrem professionellen Personal. Die sogenannte Laienpflege ist ebenfalls nur erschwert anerkennungsfähig.
Erfahrungsgemäß bietet sich eine Pflegekostenversicherung dann an, wenn die Pflege durch externes professionelles Personal erfolgt. Die erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellt und von der gesetzlichen Pflegeversicherung anteilig bezahlt. Anschließend werden dieselben Belege, zusammen mit der erfolgten Abrechnung, der Pflegeversicherung eingereicht. Je nach Versicherungsumfang wird der verbliebene Restbetrag vollständig oder teilweise von der Pflegekostenversicherung getragen, also erstattet.