Viele Menschen unterschätzen die Thematik der sogenannten Pflegevorsorge. Doch Fakt ist, dass statistisch gesehen immer mehr Menschen zum Pflegefall werden. Ursache dafür ist einerseits sicher der demografische Wandel und die damit zusammenhängende Zunahme älterer Bürger. Anderseits können auch jüngere Menschen betroffen sein – zum Beispiel nach einem Unfall. Betroffene haben es oftmals schwer, die in solchen Fällen finanziellen Belastungen zu stemmen. Vor allem stationäre Pflege ist im Regelfall mit immensen Kosten verbunden. Die staatliche Unterstützung, welche im Zusammenhang mit den sogenannten Pflegestufen gewährt wird, genügt dafür bei weitem nicht. Eine entsprechende Pflegevorsorge kann im Fall der Fälle also wertvoll sein.
Die Private Pflegeversicherung
Wer Interesse hat sich abzusichern, kann eine private Pflegeversicherung zur effektiven Pflegevorsorge nutzen. Wird eine solche Versicherung abgeschlossen, legt der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss einen Tagessatz fest, der ausgezahlt wird, wenn es zu einem Pflegefall kommen sollte – in Form einer monatlichen Rentenleistung. Im Gegenzug ist für diese Absicherung jedoch ein meist monatlicher Beitrag zu zahlen. Dessen Höhe wiederum orientiert sich am gewählten Tagessatz – je höher die Leistung, desto höher auch der fällige Beitrag. Kommt es zum Versicherungsfall, kann die Pflegevorsorge meist relativ unkompliziert in Anspruch genommen werden. Ein Nachweis über die gewährte Pflegestufe genügt. Versicherer können sich demnach nicht aus der Verantwortung ziehen. Die Leistung eines solchen Pflegevorsorgevertrages liegt jedoch meist nicht nur in einer monatlichen Zahlung. Ein Großteil der Anbieter gewährt eine zusätzliche Einmalzahlung. Diese ist für gegebenenfalls plötzlich auftretende finanzielle Engpässe im Fall der Fälle gedacht. Sie soll beispielsweise den Kauf eines Rollstuhles ermöglichen. Wofür der Betroffene das Geld letztlich nutzt, ist ihm jedoch selbst überlassen. Eine Zweckbindung existiert nicht. Auch die Höhe dieser Auszahlung ist je nach Vertrag unterschiedlich hoch. Je nach vereinbartem Tagessatz kann die Auszahlung der Pflegevorsorge entsprechend höher bzw. niedriger sein.
Leistungen der privaten Pflegeversicherung
Die meisten Versicherer passen die Leistung ihrer angebotenen Pflegevorsorge an die gewährte Pflegestufe an. So ist es durchaus üblich, den vollen Tagessatz nur dann zu zahlen, wenn die Pflegestufe 3 vorliegt – also die schwerste der drei Pflegestufen. Liegen Pflegestufe 1 und 2 vor, werden häufig zum Beispiel „nur“ 30% bzw. 60% des Tagessatzes ausgeschüttet. Eine solche Stufung macht durchaus Sinn, da mit der Schwere des Pflegefalles auch die damit zusammenhängenden Kosten ansteigen. Entsprechend mehr muss eine Pflegevorsorge leisten. Einige Tarife schließen Leistungen bei Pflegestufe 1 und 2 jedoch aus. Lediglich dann, wenn die dritte Stufe nachgewiesen wird, erhält der Versicherte Leistungen. Eine solche Pflegevorsorge ist nur bedingt nützlich, da auf die meisten Betroffenen die Stufen 1 bzw. 2 zutrifft. In diesen Fällen haben die Versicherten also nichts von ihrer Pflegevorsorge.