Durch die ständig steigende Lebenserwartung nimmt auch die Anzahl der Demenzkranken zu. Da es sich bei Demenz um eine neuronale Erkrankung handelt, nimmt die Zurechnungsfähigkeit immer mehr ab. Daher ist es wichtig vorzusorgen.
Geschäftsunfähigkeit
Schließt ein Demenzkranker einen Vertrag, kann aber dessen Konsequenzen nicht abschätzen, darf er mit der Begründung geschäftsunfähig zu sein davon zurücktreten. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag vor der Diagnose Demenz geschlossen wurde. Außerdem dürfen keine Familienmitglieder zur Zahlung aufgefordert werden.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann ausgestellt werden, solange die betreffende Person noch geschäftsfähig ist. Sie regelt welche Vertrauensperson im Notfall die eigenen Interessen gegenüber Behörden, Ämtern und Ärzten vertritt. Die Aufgaben einer solchen Vertrauensperson können von Postangelegenheiten bis zur Vermögensverwaltung reichen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung ein amtlicher Betreuer bestimmt.
Die Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung kann auch dann noch festgelegt werden, wenn ein Patient bereits an Demenz erkrankt ist. Die einzige Voraussetzung ist, dass er seinen Willen noch äußern kann. Allerdings ist die rechtliche Tragweite dieser Verfügung sehr viel geringer als bei einer Vorsorgevollmacht. Das gerichtliche Betreuungsverfahren ist demnach nicht verpflichtet die Betreuungsverfügung zu erfüllen, sondern bezieht sie meist nur in den Entscheidungsprozess mit ein.
Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung berücksichtigt auch medizinische Aspekte. Durch sie kann festgelegt werden, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen sollen. Zusätzlich können auch medizinische Eingriffe dadurch beeinflusst werden.
Finanzielle Absicherung
Auch bei Pflegestufe 0 steht Demenzkranken von der Pflegekasse 100 Euro im Monat als Hilfsleistung zu. Dieser Betrag kann je nach Stadium der Erkrankung auf bis zu 200 Euro erhöht werden. Der Betroffene muss dafür jedoch bereits bezahlte Rechnungen einreichen und kann nicht frei über das Geld verfügen. Um sich zusätzlich abzusichern sind z.B. Pflegetagegeldversicherungen oder Pflegerentenpolicen hilfreich. Bei einer Pflegetagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer frei über das Geld verfügen. Pflegerentenpolicen zahlen im Pflegefall sogar zusätzlich zur garantierten Summe auch noch Überschusszahlungen.