In Deutschland ist die Pflegeversicherung eine der wenigen Pflichtversicherungen. Andere Pflichtversicherungen sind die Krankenversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die eng mit den Krankenkassen zusammenarbeiten. Wenn von einer Pflegeversicherung gesprochen wird, dann ist damit in aller Regel die gesetzliche Pflegeversicherung gemeint. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in vielen Fällen den tatsächlichen Kostenaufwand des Pflegebedürftigen nicht decken. Das gilt insbesondere für die dritte, also die höchste Pflegestufe für eine schwerste Pflegebedürftigkeit. Die ist vielfach mit einer teil- oder vollstationären Heimpflege verbunden. Die nicht gedeckten Kosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegeversicherung Zusatzversicherung. Continue reading
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Pflegeversicherung für Beamte
Private Pflegeversicherung
In der heutigen Zeit versuchen wir zu sparen wo es nur geht. Leider sparen aber viele von uns am falschen Ende. So geschieht es häufig, dass wichtige Versicherungen, wie z. B. eine private Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherungen außer acht gelassen werden. Viele denken, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Ernstfall alles Erforderliche abdeckt. Dem ist aber gar nicht so, ganz im Gegenteil. Wenn es zu einem Pflegefall kommt, wird es schnell sehr teuer wenn nicht adäquat vorgesorgt wurde. Denn von der gesetzlichen Pflegeversicherung werden nur Pflegegelder für die medizinisch erforderliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person bereitgestellt. Continue reading
Absicherung bei Demenz
Durch die ständig steigende Lebenserwartung nimmt auch die Anzahl der Demenzkranken zu. Da es sich bei Demenz um eine neuronale Erkrankung handelt, nimmt die Zurechnungsfähigkeit immer mehr ab. Daher ist es wichtig vorzusorgen.
Geschäftsunfähigkeit
Schließt ein Demenzkranker einen Vertrag, kann aber dessen Konsequenzen nicht abschätzen, darf er mit der Begründung geschäftsunfähig zu sein davon zurücktreten. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag vor der Diagnose Demenz geschlossen wurde. Außerdem dürfen keine Familienmitglieder zur Zahlung aufgefordert werden.